Rz. 40

In Fällen, in denen das Familiengericht eine Übertragung von Versorgungsanwartschaften (§ 10 VersAusglG) oder eine Begründung von Rentenanwartschaften zulasten der Versorgung (§ 16 VersAusglG) verfügt hat, besteht nach Nr. 2 ebenfalls die Möglichkeit, die Kürzung vor einer Nachversicherung durch die Zahlung eines Kapitalbetrages ganz oder teilweise abzuwenden (§ 183 Abs. 1). Ausgleichspflichtige, die hiervon Gebrauch machen, erhalten einen Zuschlag an Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 2 Satz 2) (vgl. GRA der DRV zu § 76 SGB VI, Stand: 22.3.2023, Anm. 4.4).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge