Rz. 51

Zur Rechtslage bei teilweise zu leistende Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 66 Abs. 4 in der bis 30.6.2017 gültigen Fassung vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 9.

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