Rz. 28a

Die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 2 trifft eine Sonderregelung dazu, wie persönliche Entgeltpunkte, die gemäß § 64 Nr. 1 einen maßgeblichen Faktor bei der Berechnung des Monatsbetrags der Rente darstellen, bei Hinterbliebenen zu bestimmen sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 25.8.2021, L 8 R 207/21, Rz. 42).

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