Rz. 7
Ergänzende Regelungen finden sich in § 229 (Versicherungspflicht), § 229a (Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet), § 231 (Befreiung von der Versicherungspflicht) und § 231a (Befreiung von der Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet).
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