Rz. 3

Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 3 erfassen. Die GRA zu § 3: Sonstige Versicherte hat den Stand: 18.1.2022 (i. d. F. des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.8.2021 in Kraft getreten am 1.10.2021) und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0003.html (zuletzt abgerufen am 4.12.2023). Außerdem existieren noch diverse Anlagen zu der GRA im Anwendungsbereich des § 3; so unter anderem Formulargutachten MDK, Verfahrensbeschreibungen und Fragebögen (vgl. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DokumentSuche/dokumentSuche_Formular.html?path=%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI%2Fpp_0001_25+%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht_Ergaenzungen%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI%2Fpp_0001_25&nn=1505748 (zuletzt abgerufen am 4.12.2023).

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