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Die Psychotherapie als ärztliche und therapeutische Behandlung ist eine Teilleistung der vom Rentenversicherungsträger zu erbringenden medizinischen Rehabilitation (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX); sie wird nicht solitär, sondern nur in Verbindung mit einer ganzheitlichen Rehabilitationsleistung i. S. d. § 15 zur Verfügung gestellt. Als Einzelleistung fällt sie in das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 28 Abs. 3 SGB V).

Die Bezeichnung "Psychotherapie" steht als Oberbegriff für alle Formen psychologischer Verfahren, die ohne Einsatz medikamentöser Mittel auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen abzielen. Dabei werden psychologische, d. h. wissenschaftlich fundierte Methoden verbaler und nonverbaler Kommunikation systematisch angewandt. Von Bedeutung sind insbesondere

  • die Verhaltenstherapie (Ziel ist z. B., dem Betroffenen seine Gedanken und Bewertungen bewusst zu machen, diese ggf. zu korrigieren und in konkrete Verhaltensweisen umzusetzen) und
  • die Tiefenpsychologie (z. B. Psychoanalyse; Auseinandersetzung mit "dem Unbewussten", um die Hintergründe und Ursachen des Leidens zu klären).

Die Psychotherapie (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX) ist eine in der medizinischen Rehabilitation oft angewandte Therapie, um bei dem Versicherten die nötige Einsicht für die Notwendigkeit einer Veränderung zu erreichen bzw. die Lösung von seelischen Problemen zu erleichtern und letztendlich den Rehabilitationsprozess zu fördern. Sie ist angezeigt z. B. bei

  • psychoneurotischen, persönlichkeitsbedingten oder erlebnisreaktiven Störungen,
  • Angststörungen, Phobien, Depressionen, Psychosen, Zwängen,
  • psychosomatischen bzw. somatoformen Erkrankungen,
  • Essstörungen,
  • Abhängigkeitserkrankungen ("Suchterkrankungen"),
  • seelischen Traumatisierungen, Burning Out oder Mobbing am Arbeitsplatz und
  • psychischen Störungen bei Krankheiten oder Behinderungen.

Die Psychotherapie erfolgt regelmäßig durch den ärztlichen oder nichtärztlichen Psychotherapeuten der Rehabilitationseinrichtung.

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