0. Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

§ 284a in der Fassung des Art. 1 Nr. 105 Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991, in Kraft seit dem 1.1.1992, wurde durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) v. 19.2.2002 mit Wirkung zum 1.8.2004 aufgehoben.

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