Rz. 2

Die Regelung schafft die Voraussetzungen für ein bürgerfreundliches, effizientes und verwaltungsökonomisches Verfahren zur Ermittlung des Einkommens sowie zur Prüfung der Anrechnung des Einkommens von Berechtigten und deren Ehegatten und (eingetragenen) Lebenspartnern auf den Rentenanteil aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach § 97a. Die Vorschrift ist nicht nur für die Organisation des Verwaltungsablaufes erforderlich, sondern auch um datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen zu schaffen.

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