Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 1.1.2017 aufgehoben worden. Sie wurde dann durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) v. 22.11.2019 (BGBl. I S. 1746) mit Wirkung zum 1.7.2022 neu gefasst. Bereits vor dem Inkrafttreten ist § 109 zweimal geändert worden. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) hat mit Wirkung zum 1.7.2022 Abs. 1 Satz 2 und 3 neu gefasst und Abs. 3a angefügt. Abs. 3b ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2112) mit Wirkung zum 1.7.2022 eingefügt worden.

Die Veränderung des Zeitpunktes des Inkrafttretens erfolgte durch Art. 12b, 12c und 12f des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge