Weiterer Bürokratieabbau durch Bürokratieentlastungsverordnung
Hintergrund: Meseberger Entlastungspaket
Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ für die 20. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart, überflüssige Bürokratie abzubauen und ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Diesem Ziel soll auch der Entwurf der BEV-E dienen. Nach Angaben des BMJ soll der Entwurf das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz flankieren, welches sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Der Entwurf der BEV-E ist Teil des Meseberger Bürokratieabbaupaketes, auf das sich das Bundeskabinett Ende August 2023 geeinigt hatte.
Wesentlicher Inhalt
Der Entwurf fasst die Maßnahmen zusammen, die aus rechtsförmlichen Gründen nicht per Gesetz, sondern nur per Verordnung geändert oder aufgehoben werden können. Insgesamt sollen die Maßnahmen des BEV-E eine jährliche Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft von rund 22,6 Mio. EUR erreichen. Das Gros dieser Entlastung entfällt dabei auf folgende drei Maßnahmen:
- Der Entwurf sieht Änderungen in der Außenwirtschaftsverordnung vor, die unter anderem die Schwellenwerte für die Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr anheben und damit statistische Meldepflichten abbauen sowie Vorschriften zur Verfahrenserleichterung vorsehen.
- Im Lebensmittelrecht ist künftig die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe erlaubt, sofern diese Auflistung unmittelbar und leicht für Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich ist.
- Durch die Änderung der Pfandleiherverordnung können Versteigerungen künftig auf der Homepage des Verleihers bekannt gemacht werden.
Darüber hinaus enthält der Entwurf verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, dem Abbau von Anzeigepflichten im Gewerberecht und zur Rechtsbereinigung. Insgesamt umfasst die Verordnung 25 Vorschläge. Das Bundesministerium der Justiz ist für die Verordnung koordinierend federführend zuständig. Die Beiträge kommen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Digitales und Verkehr und Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Hinweis: Weiteres Vorgehen
Der Referentenentwurf wurde am 24.5.2024 an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 21.6.2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
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