Arbeitgeber haben vom 1.1.2024 an im Rahmen des allgemeinen elektronischen Meldeverfahrens den Beginn und das Ende der Elternzeit von krankenversicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Arbeitnehmern der zuständigen Krankenkasse zu melden, damit diese das betreffende Versicherungsverhältnis prüfen und feststellen kann.[1] Eine Meldepflicht besteht nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Die Elternzeit-Meldungen sind zudem nicht für geringfügig Beschäftigte abzugeben.[2] Die Meldepflicht tritt nur ein, sofern die Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt mindestens einen Kalendermonat unterbrochen wird. Diese Kalendermonatsfrist gilt jedoch nicht, sofern der Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ist. In diesem Fall sind auch Zeiten einer Elternzeit von weniger als einem Kalendermonat zu melden. Die Elternzeit-Meldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen abzugeben.[3]

Die Beginn-Meldung und die Ende-Meldung sind mit den Abgabegründen "17" und "37" zu erstatten. In der Beginn-Meldung ist das Datum des Beginns der Elternzeit anzugeben. Die Ende-Meldung enthält den Beginn aus der Beginn-Meldung und ein Ende-Datum (in der Regel das der Elternzeit).

Meldungen bei Krankenkassenwechsel oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Bei einem Krankenkassenwechsel ist zum Zeitpunkt des Wechsels gegenüber der neuen Krankenkasse eine Beginn-Meldung abzugeben. Die Abgabe einer Ende-Meldung an die bisherige Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, ist zusätzlich zur Abmeldung eine Ende-Meldung mit dem Datum des Beschäftigungsendes abzugeben.

Keine Bestandsmeldungen

Da die neue Meldepflicht erst bei Elternzeiten entsteht, die ab dem 1.1.2024 beginnen, sind bei Arbeitnehmern, die sich über den 31.12.2023 hinaus in Elternzeit befinden, zum Ende dieser Elternzeit keine Ende-Meldungen abzugeben. Diese Bestandsfälle sind bilateral zwischen den Beteiligten zu klären.

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