Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2024 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 505 EUR (2023: 485 EUR). Für Angehörige, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, gilt die höhere Einkommensgrenze i. H. v. monatlich 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR).[2]

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