Das Kindergeld[1] wird mit Wirkung ab 2023 für das erste bis dritte Kind deutlich auf einheitlich 250 EUR erhöht. Für das 4. und weitere Kinder beträgt es bereits bisher 250 EUR.

 
Hinweis

Auszahlung des Kindergelds

Grundsätzlich wird das Kindergeld durch die Familienkassen und unabhängig vom Lohnsteuerabzug ausgezahlt. Ausnahmsweise sind Arbeitgeber in der öffentlichen Verwaltung verpflichtet, das staatliche Kindergeld an ihre Beschäftigten mit der Entgeltabrechnung auszuzahlen.[2]

[2] § 72 Abs. 1 EStG.

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