Der gesetzliche Mindestlohn ist bereits zum 1.10.2022 auf 12,00 EUR brutto je geleistete Arbeitsstunde angehoben worden. Eine weitere Erhöhung erfolgt nach einem entsprechenden Beschluss des unabhängigen Mindestlohnkommission erst zum 1.1.2024. Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. Minijob) wurde im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 520 EUR angehoben und dynamisiert, um eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu ermöglichen.

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