Unter Bezugnahme auf die Rahmenbetriebsvereinbarung "IT-Systeme" und unter der vereinbarten Geltung aller dort genannten Datengrundsätze und Regelungen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Regelungen, vereinbaren die Betriebsparteien (unzutreffende Anlässe streichen)

die Einführung eines neuen IT-Systems .........................

/das Upgrade eines bestehenden IT-Systems .........................

/nach dem betreiberseitigen Update des IT-Systems .........................

Diese Anlage hat Betriebsvereinbarungsqualität. Sie ist nicht isoliert kündbar.

  1. Der Arbeitgeber hat eine Prüfung durchgeführt, ob eine datenschutzrechtliche Folgenabschätzung erforderlich ist. Diese Prüfung ist als Anlage Bestandteil dieses Steckbriefs.
  2. Der Arbeitgeber hat eine Prüfung durchgeführt, ob eine nicht unerhebliche Veränderung des betrieblichen Vorgangs der Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Einführung dieses IT-Systems die Folge ist.

    Der Arbeitgeber verneint eine mehr als bloß unerhebliche Veränderung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einführung dieses IT-Systems mit folgenden Erwägungen: ..........

    ALTERNATIVE

    Der Arbeitgeber hat ein aktualisiertes Verarbeitungsverzeichnis angefertigt. Dieses ist als Anlage Bestandteil dieses Steckbriefs.

  3. Der Arbeitgeber hat für dieses IT-System ein als abschließend zu verstehendes Berechtigungskonzept für jede Form der Verarbeitung personenbezogener Daten erstellt. Dieses ist als Anlage Bestandteil dieses Steckbriefs.
  4. Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass die Einführung dieses IT-Systems für folgende Arbeitnehmergruppen folgenden Schulungsanspruch auslöst: ..........
  5. Dieser Steckbrief ist für die Dauer des Einsatzes des IT-Systems ordentlich unkündbar. Die Betriebsparteien werden bei datenschutzrechtlich relevanten Änderungen des Einsatzes des IT-Systems, seines Upgrades oder Updates einvernehmlich Anpassungen dieses Steckbriefs vereinbaren. Für den Umgang mit Meinungsverschiedenheiten gilt das in der "Rahmenbetriebsvereinbarung IT-Systeme" Vereinbarte.
Für den Arbeitgeber: Für den Betriebsrat:
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