Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen, konnten die Inflationsausgleichsprämie und der Corona-Pflegebonus im November und Dezember 2022 nebeneinander ausgezahlt werden.
Die Steuerbefreiung für den Corona-Pflegebonus[1] galt für Zahlungen des Arbeitgebers bis zum 31.12.2022. So sollten Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen, z. B. Pflegekräfte, für ihre herausragenden Leistungen während der Corona-Krise durch einen steuerfreien Corona-Pflegebonus bis zu einem Betrag von 4.500 EUR gewürdigt und finanziell honoriert werden.
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