Für Geschenke und andere betriebliche Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung gewährt werden, kann der Zuwendende die Steuer mit Abgeltungswirkung für den Empfänger mit dem Pauschsteuersatz von 30 % übernehmen.[1]

Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen

Erfüllt die vom Arbeitgeber gewährte Incentivemaßnahme die Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung, ist stattdessen die pauschale Lohnsteuer mit 25 % zu erheben.[2]

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