Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein Hilfsmittel, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wird dieses Instrument im Bereich der Außendienstmitarbeiter (Vertrieb) eingesetzt. Meistens beruhen die Incentives auf firmenspezifischen, produktbezogenen und zeitlich befristeten Wettbewerben. Häufig werden sie als Incentivereisen oder -events gewährt. Allerdings werden zunehmend auch rein monetäre Formen von Gratifikationen und Sonderzahlungen als Incentives, Incentive-Prämien oder Incentive-Zahlungen bezeichnet. Verspricht der Vertragspartner des Arbeitgebers für Vermittlungsleistungen eine Incentiveprämie, wird ausschließlich der Arbeitgeber zur Leistung verpflichtet und prämienberechtigt, auch wenn er das Versprechen an seine Mitarbeiter weitergereicht hat.[1]

Nach der sog. Anreiz-Beitragstheorie können nur durch die Gewährung von entsprechenden Anreizen die gewünschten Erfolge erreicht werden. Üblicherweise wird zwischen monetären Anreizen (geldliche oder geldwerte Leistungen) oder nichtmonetären Anreizen (Teilnahme an der Führungsorganisation, der informellen Kommunikation etc.; zu unterscheiden von bloßen Betriebsveranstaltungen wie Weihnachts- oder Jubiläumsveranstaltungen) unterschieden. Ebenfalls denkbar sind Karriereanreize, die den Arbeitnehmern finanzielle und soziale Vorteile (z. B. durch ein höheres Prestige aufgrund einer Beförderung) bringen.

[1] BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 669/95; LAG Berlin, Urteil v. 17.5.2002, 39 Ca 9003/01; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.4.1995, 13 Sa 120/94.

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