Die genaue Art und Weise der Berechnung der jeweiligen Hypotax und ihre Berücksichtigung im Rahmen der Abrechnung sollten ebenso wie die Durchführung der entsprechenden Steuerverfahren schriftlich vereinbart werden.[1] Wenn eine solche vorliegt, wird sie in der Regel vom Arbeitgeber für eine Vielzahl von Anwendungsfällen gestellt und unterliegt damit der AGB-Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Danach ist eine transparente Regelung erforderlich, welche nicht von den wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen abweichen und auch nicht überraschend sein darf.

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