Das Unternehmen muss die gesetzlichen Anforderungen an den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherstellen, ebenso muss auch beim mobilen Arbeiten der Datenschutz einschließlich angemessener Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eingehalten werden. Das heißt: Mitarbeiter sind unabhängig vom Arbeitsort verpflichtet, im Sinne des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse betriebliche und personenbezogene Daten geheim zu halten und vor Fremdeingriff zu schützen. Hierfür sind Vorkehrungen wie Einschränkungen des Zugangs zu Geräten und/oder Unterlagen zu treffen. Es geht dabei i. d. R. um abschließbare Schränke oder Bürozimmer und passwortgeschützte Zugriffe. Das Vorliegen dieser Umstände muss der Arbeitnehmer nachweisen.

Geheimhaltungsvereinbarungen können in Arbeitsverträgen oder in Zusatzvereinbarungen getroffen werden und stellen geeignete organisatorische Maßnahmen zur Geheimhaltung dar.

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