Kurzbeschreibung

Die Übersicht gibt einen Überblick über Maßnahmen, die der Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz ergreifen kann oder muss.

Vorbemerkung

Bei Hitze am Arbeitsplatz sind Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nach § 618 BGB allgemein dazu verpflichtet, geeignete Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Nach der Arbeitsstättenverordnung muss dort eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Vorgaben für Arbeitgeber im Umgang mit hohen Raumtemperaturen finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5).

Steigen Außen- und die Innentemperaturen über 26 Grad Celsius, kann es zu erhöhter Arbeitsschwere und zu einer Gefährdung der Gesundheit, z.B. Kreislaufbelastung kommen, sodass Arbeitgeber spezifische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen sollten. Die Schutzmaßnahmen sind im Wege einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV individuell festzulegen und umzusetzen. Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Art sein.

Ab 30 Grad Celsius sind Arbeitgeber verpflichtet die Hitze zu reduzieren und müssen Schutzmaßnahmen ergreifen, wie z.B. geeignete Getränke bereitstellen.

Erreicht die Raumtemperatur mehr als 35 Grad Celsius, darf in Betrieben nur noch gearbeitet werden, wenn spezifische Vorkehrungen, wie z.B. Wasserschleier vorhanden sind. Kann dies nicht gewährleistet werden und besteht keine Möglichkeit die Arbeitnehmer in kühlere Räume umzusetzen, darf für die Zeit der Temperaturüberschreitung nicht gearbeitet werden.

Maßnahmenkatalog

Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Personenbezogene Maßnahmen

Raumtemperatur reduzieren:

  • durch Klimaanlagen (z.B. auch mobile Klimageräte) oder
  • Ventilatoren
  • aber Vorsicht: kann gesundheitsgefährdend sein, insbesondere für Allergiker

Richtiges Lüftungsverhalten:

  • Lüften am frühen Morgen
  • Lüften über Nacht
  • Querlüften

Sonnenschutz sicherstellen:

  • durch Jalousien
  • Beschattung der Fenster (auch nach der Arbeitszeit)
  • bei Arbeiten im Freien: Sonnensegel, Schirme
  • durch Bereitstellen von Sonnencreme

Wärmequellen reduzieren:

  • elektrische Geräte nur bei Bedarf einstellen (z.B. Drucker, Kopierer, Lampen)

Arbeitszeiten flexibel gestalten

  • früherer Arbeitsbeginn
  • Arbeitszeit verlagern
  • Gleitzeit nutzen
  • zusätzliche kurze Pausen einlegen oder
  • Verlängerung der Mittagspause ("Siesta")

Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen[1]

Rücksicht auf besondere Personengruppen nehmen:

  • Schwangere und stillende Mütter
  • Personen an Steharbeitsplätzen
  • Personen mit Behinderung
  • ältere und/oder gesundheitlich gefährdete Mitarbeiter

Frühzeitige Planung von Maßnahmen und in Abstimmung mit:

  • Arbeitgeber
  • Betriebsrat/Personalrat
  • Betriebsarzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bekleidungsregeln lockern, um Wärmestau zu vermeiden:

  • luftdurchlässige, lockere, helle Kleidung aus Naturmaterialien
  • leichtes Schuhwerk
  • von "Krawattenzwang" absehen

Spezialbekleidung bereitstellen

  • Kühlwesten

Getränke bereitstellen:

  • Mineralwasser (still, mit wenig Kohlensäure)
  • Kräuter- und Früchtetees
  • Fruchtsaft-Schorlen
[1] Seit einer Änderung der ASR A3.5 in 2021.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge