Zum 1.1.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. D.h. ab diesem Zeitpunkt kann neben einer solchen Altersrente unbeschränkt hinzuverdient werden, ohne dass es aufgrund des Hinzuverdienstes zu einer Rentenkürzung in Form einer Teilrente oder – bei sehr hohen Hinzuverdiensten – zu einem Verlust es Rentenanspruchs kommt.

 
Praxis-Beispiel

Keine Hinzuverdienstbeschränkungen

Ein Versicherter möchte ab 1.5.2024 eine Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Er will daneben seine bisherige Beschäftigung unverändert ausüben, sowohl hinsichtlich des zeitlichen Umfangs als auch hinsichtlich des erzielten Arbeitsentgelts.

Ergebnis: Der Versicherte kann die Altersrente als Vollrente in Anspruch nehmen, da Hinzuverdienstbeschränkungen nicht mehr bestehen.

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