9.1 Bescheinigung für den Arbeitgeber

Der Privathaushalt erhält von der Minijob-Zentrale jeweils vor den Fälligkeitsterminen einen Bescheid der Minijob-Zentrale über die Höhe der im Haushaltsscheckverfahren zu zahlenden Abgaben und Beiträge.

Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Privathaushalt eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale über den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, die Höhe des Arbeitsentgelts sowie der von ihm getragenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie Umlagen nach dem AAG. Zusätzlich wird in der Bescheinigung die Höhe der einbehaltenen einheitlichen Pauschsteuer beziffert. Die Bescheinigung dient dem Privathaushalt als Nachweis seiner Aufwendungen für das Finanzamt.[1]

9.2 Bescheinigungen für Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer erhält von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung über die an die Rentenversicherung gemeldeten Zeiten und Arbeitsentgelte. Die Bescheinigung wird mindestens einmal jährlich bis zum 30.4. eines jeden Jahres für alle im Vorjahr gemeldeten Daten ausgestellt. Der Arbeitnehmer erhält diese Bescheinigung ebenfalls nach Beschäftigungsende.[1]

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