Zwischen der Firma (Firma und Sitz des Geschäftsherrn) ...................................

- nachfolgend Unternehmer genannt -

und

Herrn/Frau/Firma (Name/Firma des Handelsvertreters) ...................................

- nachfolgend Handelsvertreter genannt -

werden nachfolgende Vereinbarungen geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Handelsvertreter wird für die Dauer dieses Vertrages berechtigt, für das nachfolgende Gebiet ................................... mit Wirkung vom ................................... tätig zu werden. Der Unternehmer ist befugt, selbst oder durch Dritte ebenfalls in diesem Gebiet als Vertreter tätig zu sein.

Alternativ

Alleinvertreter mit Gebietsschutz

Soll der Handelsvertreter Alleinvertreter mit Gebietsschutz sein, so heißt es: "Der Unternehmer ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte in diesem Gebiet als Vertreter tätig zu sein."

Die Handelsvertretung erstreckt sich auf alle Produkte des Unternehmens.

§ 2 Pflichten des Handelsvertreters

Der Handelsvertreter hat seine Dienste persönlich zu leisten.

Der Handelsvertreter vermittelt, unter Beachtung der ihm vom Unternehmen erteilten handelsrechtlichen zulässigen Weisungen, Geschäfte für den Unternehmer. Er hat keine Vollmacht zum Abschluss des Vertrags.

Alternativ

Vertragsabschluss

Der Handelsvertreter wird bevollmächtigt, Verträge im Namen und auf Rechnung des Unternehmens abzuschließen. Hierbei ist es ihm aber nicht gestattet, unter den vom Unternehmer jeweils festgesetzten Preisen oder zu anderen als den jeweils gültigen Zahlungs- und Leistungsbedingungen, Vertragsprodukte anzubieten. Ein Abweichen hiervon ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Unternehmens zulässig.

Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Interessen des Unternehmens zu wahren und die Geschäftsbeziehungen zu bestehenden und potenziellen Kunden zu pflegen.

Der Handelsvertreter gibt dem Unternehmer regelmäßig Nachricht über alle für die Geschäftsbeziehungen interessierenden Umstände, insbesondere über seine Abschlüsse und Vermittlungen, Beobachtungen über die Bonität der Kunden und eventuelle Veränderungen im Kundenkreis.

Dem Handelsvertreter ist es untersagt, Interessen von Firmen, die mit dem Unternehmen im Wettbewerb stehen, in irgendeiner Weise wahrzunehmen.

Der Handelsvertreter hat über alle Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens während der Dauer des Vertrags und nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.

Unterlagen über geheime Geschäftsvorgänge hat der Handelsvertreter unverzüglich nach ihrer auftragsgemäßen Verwendung an den Unternehmer zurückzugeben. Die vom Handelsvertreter während der Laufzeit dieses Vertrags geführte Kundenkartei ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ebenfalls an den Unternehmer zurückzugeben.

§ 3 Rechte und Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer hat den Handelsvertreter bei dessen Tätigkeit nach Kräften zu unterstützen. Er stellt ihm insbesondere die notwendigen Werbeunterlagen kostenfrei zur Verfügung. Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die vom Unternehmer in Empfang genommenen Muster und Proben auf eigene Rechnung zu versichern.

Der Unternehmer hat den Handelsvertreter mit allen für mögliche Geschäfte wichtigen Informationen zu versehen. Sollte der Unternehmer ein vom Handelsvertreter vermitteltes Geschäft ablehnen, so hat er ihm dies unverzüglich mitzuteilen.

Der Unternehmer ist berechtigt, nach eigenem, freiem und billigem Ermessen Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Für vom Unternehmer abgelehnte Aufträge erhält der Handelsvertreter keine Povision. Er hat den Handelsvertreter zu unterrichten, wenn er Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfang als erwartet abschließen kann oder will.

§ 4 Provision

Der Handelsvertreter erhält als Entgelt für seine Tätigkeit für alle Geschäfte, die er in seinem Gebiet abschließt oder vermittelt, eine Provision. Die Provision für den Abschluss oder die Vermittlung eines Geschäfts beträgt .................... EUR.

Der Anspruch auf Provision entfällt, sowie feststeht, dass der Kunde des Unternehmers keine Zahlung leistet. Die Nichtzahlung des Kunden steht insbesondere fest, wenn der Kunde vom Geschäft zurücktritt – soweit der Unternehmer den Rücktritt nicht zu vertreten hat – oder wenn dem Unternehmer nach billigem Ermessen und bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Einleitung weiterer Schritte zur Herbeiführung der Zahlung durch den Kunden nicht zumutbar ist. Bereits gezahlte Provision ist dann zurückzuerstatten.

Alternativ

Der Handelsvertreter erhält als Entgelt für seine Tätigkeit für alle Geschäfte, die er in seinem Gebiet abschließt oder vermittelt eine Provision. Die Provision für den Abschluss oder die Vermittlung eines Geschäfts beträgt ................................... % des durch das Geschäft erzielten Nettoumsatzes.

Die Provision wird vierteljährlich abgerechnet und bezahlt[1]. Der Handelsvertreter erhält aus seinen Provisionsanspruch ...

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