Begriff

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller, dauerhafter Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sicher. Die Grundsicherungsleistung ist Teil des Sozialhilferechts. Im Gegensatz zur allgemeinen Sozialhilfe erfolgt hier aber in der Regel kein Rückgriff auf Kinder oder Eltern.

Ein Grund für die Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfe war vor der Einführung, dass ältere Menschen einen in der Hilfe zum Lebensunterhalt möglichen Unterhaltsrückgriff der Sozialämter auf ihre Kinder vermeiden wollten. Außerdem verhilft die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen auch solchen, die von Geburt oder früher Jugend an schwerstbehindert sind, zu einer elternunabhängigen Absicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums und damit auch zu mehr finanzieller Eigenständigkeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beinhaltet das 4. Kapitel des SGB XII.

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