Gratifikationen werden häufig individuell in Arbeitsverträgen vereinbart. Eine übliche Klausel lautet etwa wie folgt:

 
Praxis-Beispiel

Gratifikationsvereinbarung im Arbeitsvertrag

"Der Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation sowie ein Urlaubsgeld, jeweils in Höhe eines halben Monatsgehalts, zahlbar Ende November (Weihnachtsgratifikation) bzw. Ende Juni (Urlaubsgeld) eines Jahres."

Hier handelt es sich um eine Gratifikationszusage, die ohne jede Einschränkung einen Rechtsanspruch auf die Gratifikationen schafft. Soll die Gratifikation von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden (z. B. ungekündigtes Arbeitsverhältnis), um bestimmte Zwecke zu erreichen (z. B. Festigung der Betriebstreue), muss dies ausdrücklich vereinbart werden.

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