- Anlage 1: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV
- Anlage 2: Schlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV
- Anlage 3: Übersicht zu meldender Sachverhalte
- Anlage 4: Übersicht möglicher Kombinationen des Abgabegrundes im Datensatz DSME mit den Datenbausteinen
- Anlage 5: Schlüsselzahlen für die Angaben zur Tätigkeit
- Anlage 6: Tabelle der gültigen Vorsatzworte
- Anlage 7: Tabelle der gültigen Namenszusätze
- Anlage 8: Staatsangehörigkeit und Länderkennzeichen für Auslandsanschriften
Anlage 9: Nicht belegt – die bislang in der Anlage 9 dokumentierten Fehlerprüfungen werden unter "www.gkv-datenaustausch.de" (Rubrik Arbeitgeberverfahren/Fehlerprüfungen) veröffentlicht
[Anm. d. Red.: Die Fehlerprüfungen wurden bisher nicht auf der Seite "www.gkv-datenaustausch.de" veröffenlticht. Die Anlage 9 wird hier daher noch berücksichtigt.]
- Anlage 10: Verbindliche Bestandsprüfungen der DEÜV-Datensätze
- Anlage 11: Feststellung der aktuellen Versicherungsnummer
- Anlage 12: Datensatz Betriebedaten (DXBT)
- Anlage 13: Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK)
- Anlage 14: Prüfungen beim Zugang von Anmeldungen und Abmeldungen für geringfügige Beschäftigungen
Anlage 15: Nicht belegt
[Anm. d. Red.: Anlage wurde gestrichen und in die "Gemeinsamen Grundsätze Kommunikationsdaten" übernommen.]
- Anlage 16: Verzeichnis der zulässigen Kombinationen von Personengruppenschlüsseln und Beitragsgruppenschlüsseln
- Anlage 17: Nicht belegt – die bislang als Anlage 17 dokumentierte Übersicht der Annahmestellen wird unter www.gkv-datenaustausch.de (Rubrik Arbeitgeberverfahren) veröffentlicht
- Anlage 18: Prüfungen der ausländischen Postleitzahl
- Anlage 19: Unfallversicherungsträger mit besonderen Meldetatbeständen
- Anlage 20: Gültige Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers (BBNR-UV) und das in Abhängigkeit der BBNR-UV jeweils gültige Format der Mitgliedsnummer (MNR)
- Anlage 21: Datensatz Meldedaten (DSMD)
- Anlage 22: Datenübermittlung durch die DGUV
- Anlage 23: Besondere Schlüsselzahlen in der Sozialversicherung
- Anlage 24: Knappschaftliche Besonderheiten
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