Restschuldbefreiung möglich Restschuldbefreiung nicht möglich
  • Eröffnung und Durchführung des Regelinsolvenzverfahrens
  • Eröffnung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Einstellung gem. § 211 InsO nach Masseverteilung
  • Keine Kostendeckung für den ersten Verfahrensabschnitt; Ablehnung mangels Masse
  • Keine Deckung der Verfahrenskosten nach Eröffnung
  • Nachträglicher Wegfall des Eröffnungsgrundes
  • Einstellung mit Zustimmung aller Gläubiger

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