mtl. Arbeitsentgelt | 900,00 EUR |
Einmalzahlung im November | 300,00 EUR |
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([900,00 EUR x 12 + 300,00 EUR] : 12) | 925,00 EUR |
→ Anwendungsfall Übergangsbereich | |
Die Umlagen U1 und U2 werden im November ohne Berücksichtigung der Einmalzahlung aus der BE GSV-Beitrag (ermittelt aus 900,00 EUR) berechnet. Die Beiträge sowie die Insolvenzgeldumlage werden unter Berücksichtigung der Einmalzahlung aus der BE GSV-Beitrag (ermittelt aus 1.200,00 EUR) berechnet. |
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