(zu 4.3.8 und 4.3.9)

mtl. Arbeitsentgelt 900,00 EUR
Einmalzahlung im November 300,00 EUR
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([900,00 EUR x 12 + 300,00 EUR] : 12) 925,00 EUR
→ Anwendungsfall Übergangsbereich
Die Umlagen U1 und U2 werden im November ohne Berücksichtigung der Einmalzahlung aus der BE GSV-Beitrag (ermittelt aus 900,00 EUR) berechnet. Die Beiträge sowie die Insolvenzgeldumlage werden unter Berücksichtigung der Einmalzahlung aus der BE GSV-Beitrag (ermittelt aus 1.200,00 EUR) berechnet.

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