(zu 4.3.3.2):

Beschäftigung vom 1.7. bis 31.12.
mtl. Arbeitsentgelt
jedoch aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung in den Monaten August und September nur
750,00 EUR
500,00 EUR
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([750,00 EUR x 4 + 500,00 EUR x 2] : 6) 666,67 EUR
→ Anwendungsfall Übergangsbereich
Zeitraum 1.7. bis 31.7. und 1.10. bis 31.12.:
BE GSV-Beitrag und BE Arbeitnehmer-Beitragsanteil werden ermittelt aus 750,00 EUR
[Zeitraum] 1.8. bis 30.9.:
BE GSV-Beitrag wird ermittelt aus 500,00 EUR
→ F x 500,00 EUR  
Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein, da die BE 520,00 EUR nicht übersteigt. Der Arbeitnehmer trägt lediglich bei Kinderlosigkeit den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung, der aus der BE GSV-Beitrag (F x 500,00 EUR) berechnet wird..

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