[1] Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Krankengeldes gelten die §§ 47 und 47b SGB V zur Berechnung, Höhe und Zahlungsweise des Krankengeldes. §§ 49 bis 50 SGB V finden keine Anwendung.

[2] Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe Krankengeld erfolgt analog der Berechnung von Krankengeld. Daher ist in diesen Fällen die jeweils geltende Formel, die beim Krankengeld für die Berechnung des laufenden Regelentgelts genutzt wird, anzuwenden. Bei der Berechnung von Krankengeld bzw. Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld wird analog zur Berechnung von Mutterschaftsgeld in Höhe Nettoarbeitsentgelt danach differenziert, ob dies für Arbeitnehmerinnen mit festen bzw. schwankenden Arbeitsentgelt oder für Stundenlöhnerinnen geleistet wird.

[3] Spezielle Fallgestaltungen, die gegebenenfalls bei der Berechnung des Krankengeldes zu berücksichtigen sind, werden in dem "Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII" [GR v. 03.12.2020] geregelt.

[4] Das Ergebnis ist auf 3 Dezimalstellen nach dem Komma auszurechnen, wobei auf die 2. Stelle kaufmännisch auf- bzw. abzurunden ist.

Beispiel 65 – Berechnung Mutterschaftsgeld in Höhe Nettoarbeitsentgelt und Krankengeld bei festen Monatsbezügen

Beginn der Schutzfrist 20.2.
Befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 31.3.
Monat Bruttoverdienst Nettoarbeitsentgelt
November 990,00 EUR 791,75 EUR
Dezember 990,00 EUR 791,75 EUR
Januar 990,00 EUR 791,75 EUR
Es wird ein festes Monatsarbeitsentgelt gezahlt. Es wird keine bezahlte Mehrarbeit geleistet. Die Abrechnung erfolgt jeweils am 05. für den Vormonat.
Lösung:
Bis zum 31.3. ist Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts, ab 1.4. in Höhe des Krankengeldes zu zahlen.
a) Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Nettoarbeitsentgelts
Formel 1:
Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum
90
= durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
Berechnung:
    2.375,25 EUR    
90 Kalendertage
= 26,39 EUR durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
 
Mutterschaftsgeld: 13,00 EUR
Arbeitgeberzuschuss: 13,39 EUR
b) Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Krankengeldes
Formel:
Monatliches Bruttoarbeitsentgelt
30
= Regelentgelt, hiervon 70 % = Krankengeld
Berechnung (maßgebender Bemessungszeitraum: Januar):
990,00 EUR x 15
30
= 33,00 EUR Regelentgelt
Das Höchstregelentgelt nach § 47 Abs. 6 SGB V wird nicht überschritten
70 % des Regelentgelts = 23,10 EUR
Nettoarbeitsentgelt – Vergleichsberechnung:
Nettoarbeitsentgelt
30
= kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt, hiervon 90 % = Krankengeld,
wenn es geringer als 70 % vom Regelentgelt ist
= kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt, hiervon 90 % = Krankengeld, wenn es geringer als 70 % vom Regelentgelt ist
Berechnung:
791,75 EUR x 15
30
= 26,39 EUR, hiervon 90 % = 23,75 EUR
23,75 EUR > 23,10 EUR, daher beträgt das kalendertägliche Mutterschaftsgeld ab 1.4. 23,10 EUR.

Beispiel 66 – Berechnung Mutterschaftsgeld in Höhe Nettoarbeitsentgelt und Krankengeld bei Stundenlohn Beginn der

Beginn der Schutzfrist 20.2.
Befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 31.3.
Monat Arbeitsstunden Bruttoverdienst Nettoarbeitsentgelt
November 66 900,00 EUR 650,25 EUR
Dezember 63 859,10 EUR 620,70 EUR
Januar 66 900,00 EUR 650,25 EUR
 
Das Arbeitsentgelt ist nach Stunden bemessen. Es wird keine bezahlte Mehrarbeit geleistet. Die Abrechnung erfolgt jeweils am 5. für den Vormonat. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 15 Stunden.
Lösung:
Bis zum 31.3. ist Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts, ab 1.4. in Höhe des Krankengeldes zu zahlen.
a) Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Nettoarbeitsentgelts
Formel 3:
Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum x wöchentliche Arbeitszeit
Arbeitsstunden x 7
= durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
Berechnung:
1.921,20 EUR x 15
195 x 7
= 21,11 EUR durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
Mutterschaftsgeld: 13,00 EUR
Arbeitgeberzuschuss: 8,11 EUR
b) Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Krankengeldes
Formel:
monatliche Bruttoarbeitsentgelt x regelmäßige wöchentliche Arbeitsstunden
(tatsächliche Arbeitsstunden + bezahlte Fehlstunden) x 7
= Regelentgelt hiervon 70 % = Krankengeld
Berechnung (maßgebender Bemessungszeitraum: Januar):
900,00 EUR x 15
66 x 7
= 29,22 EUR Regelentgelt
Das Höchstregelentgelt nach § 47 Abs. 6 SGB V wird nicht überschritten
70 % des Regelentgelts = 20,45 EUR
Nettoarbeitsentgelt – Vergleichsberechnung:
Formel:
Monatliche Nettoarbeitsentgelt x regelmäßige wöchentliche Arbeitsstunden
(tatsächliche Arbeitsstunden + bezahlte Fehlstunden) x 7
= kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt,
hiervon 90 % = Krankengeld,
wenn es geringer als 70 % vom Regelentgelt ist
Berechnung:
650,25 EUR x 15
66 x 7
= 21,11 EUR, hiervon 90 % = 19,00 EUR
19,00 EUR < 20,45 EUR, daher beträgt das kalendertägliche Mutterschaftsgeld ab 1.4. 19,00 EUR.

Beispiel 67 – Berechnung Mutterschaftsgeld aus Arbeitslosengeld

Beginn der Phase der besonderen Schutzbedürftigk...

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