Rz. 75
Die Vertretung des Schuldners wird in der Praxis seltener vorkommen als die des Gläubigers. Der Vertreter des Schuldners wird bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zunächst das Vorliegen der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung prüfen. Liegen diese vor, dann sind die Schuldnerschutzbestimmungen zu beachten. Im Übrigen wird es oftmals angezeigt sein, eine einverständliche Regelung zur Tilgung der titulierten Forderung herbeizuführen. Möglicherweise lässt sich hier für den Schuldner ein günstiger Stundungsvergleich o. ä. treffen.
14.2.1 Prüfung bei der Forderungspfändung (§§ 829ff. ZPO)
Rz. 76
Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Insbesondere:
Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt?
- In eine Geldforderung? (§ 829 ZPO)
- In eine hypothekarisch gesicherte Forderung? (§ 830 ZPO)
- In eine verbriefte Forderung?
- In einen Herausgabeanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO)
- In einen Eigentumsverschaffungsanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO)
- In ein sonstiges Vermögensrecht? (§ 857 ZPO)
- In ein Anwartschaftsrecht? (an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, an einer Forderung)
- In ein Anteilsrecht? (z. B. Bruchteilsgemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft)
- In ein Grundstücksrecht? (z. B. Grundschuld § 857 Abs. 4 ZPO, § 830 ZPO; Nießbrauch §§ 1030 ff. BGB)
- In ein sonstiges Recht? (z. B. Patent, Marke)
Wirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme?
- Zustellung an Drittschuldner? (§ 829 Abs. 3 ZPO)
- War Schuldner zu diesem Zeitpunkt Gläubiger des Drittschuldners?
Sind die Pfändungsschutzbestimmungen eingehalten? Insbesondere:
- unpfändbare Bezüge (§ 850a Nr. 1 bis 8 ZPO)
- bedingt pfändbare Bezüge (§ 850b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO)
- Einschränkungen bei Arbeitseinkommen (§§ 850c ff. ZPO)
- bei Sozialleistungen (§ 54 SGB I; §§ 850 ff. ZPO)
- bei sonstiger Forderung oder sonstigem Vermögensrecht (§ 851 ZPO)
Rechtsbehelfe?
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen Vollstreckungsforderung?
- nach § 767 ZPO geltend zu machen
Vollstreckungsschutz durch Stellung von Anträgen?
- Antrag auf Erhöhung des nach §§ 850c, 850d und 850i ZPO unpfändbaren Betrags (§ 850f Abs. 1 ZPO)
- Antrag bei Änderung der Voraussetzungen (§ 850g ZPO)
- Antrag bei nicht wiederkehrend zahlbaren Bezügen (§ 850i ZPO)
- Antrag bei Pfändung von Bankguthaben beim Pfändungsschutzkonto (§ 850k Abs. 4 ZPO)
14.2.2 Prüfung bei der Sachpfändung (§§ 808ff. ZPO)
Rz. 77
Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten?
Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? Insbesondere:
- Kein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks? (§§ 93 bis 95 ZPO)
- Gegenstand, der zu einem Haftungsverband gehört? (§ 865 ZPO) z. B. Zubehör? (§§ 1120 ff. BGB)
Wer hatte welchen Gewahrsam?
Erfolgte der Vollstreckungszugriff in der richtigen Art und Weise? Insbesondere
- Durch Inbesitznahme des Gegenstandes? (§ 808 Abs. 1 ZPO) Gläubigerinteresse? (§ 808 Abs. 2 ZPO)
- Durch Anlegung eines Pfandsiegels? (§ 808 Abs. 2 ZPO)
- Im Wege der Anschlusspfändung? (§ 826 ZPO)
- Ist das Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und das der nutzlosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) beachtet?
- Sind die Pfändungsschutzbestimmungen eingehalten? (§ 811 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 ZPO)
- Liegt eine erlaubte Austauschpfändung vor? (§ 811a ZPO); vorläufige Austauschpfändung nach§ 811b ZPO?
- Antrag auf anderweitige Verwertung? (§ 825 ZPO)
- Verbot der Pfändung zur Unzeit beachtet (§ 758a Abs. 4 ZPO); wenn nein, lag richterliche Erlaubnis vor?
- Erfolgte die Durchsuchung ordnungsgemäß? (§ 758a Abs. 1 ZPO) Richterliche Anordnung?
- Lagen Voraussetzungen der Gewaltanwendung vor? (§ 758 Abs. 3 ZPO) Hinzuziehung von Zeugen? (§ 760 ZPO)
- Soll zur Abwendung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere der Abnahme der Offenbarungsversicherung eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher (§ 802b Abs. 2 ZPO) getroffen werden?
- Kann Räumungsgut nach§ 885 Abs. 3 ZPO herausverlangt werden?
Rechtsbehelfe?
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen Vollstreckungsforderung?
- nach § 767 ZPO geltend zu machen
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