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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Berlin am 25. Mai 2010 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 17. Oktober 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer (BGBl. 1964 II S. 266, 267) wird zugestimmt. 2Das Änderungsprotokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Änderungsprotokoll nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben[2].

[1] In Kraft getreten am 4.3.2011.
[2] In Kraft getreten am 3.6.2011 (BGBl. 2011 II S. 741).

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