Überblick

"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft" lautet ein weitverbreitetes Sprichwort. Im Arbeitsverhältnis können Geschenke und Zuwendungen indes Anlass zum Streit bieten. Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig Aufmerksamkeiten, orientieren sie sich dazu in der Praxis regelmäßig an den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und Freigrenzen.[1] Im Arbeitsverhältnis ist insofern insbesondere die rechtliche Einordnung dieser Zuwendungen relevant sowie die Frage, ob die Arbeitnehmer diese – freiwilligen – Leistungen beanspruchen können.

Sind hingegen Dritte an den Zuwendungen beteiligt, ergeben sich komplexe und Compliance-relevante Fragen. Häufiger als Arbeitgebern lieb sein kann, steht hiernach der Vorwurf von Schmiergeld und Korruption im Raum. Arbeitgeber und HR-Verantwortliche sollten daher den rechtlichen Regelungsrahmen kennen und klare sowie deutliche Compliance-Regelungen in die Arbeitsverhältnisse implementieren. Dieser Beitrag soll den rechtlichen Regelungsrahmen sowie die Berührungspunkte von Compliance- mit dem Arbeitsrecht aufzeigen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
[1] Zur steuerlichen Bewertung von Geschenken und Zuwendungen im Arbeitsverhältnis vgl. interaktive Grafik.

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