Die Gewinnbeteiligung ist die in den Unternehmen am häufigsten verbreitete Form der Erfolgsbeteiligung. Sie wird nur dann fällig, wenn auch wirklich ein Gewinn erzielt wurde. Die Mitarbeiter erhalten einen bestimmten Anteil vom ausgewiesenen Jahresgewinn. Er kann nach verschiedenen Kriterien verteilt werden: Die Gewinnbeteiligung wird damit der heute geforderten Kostenflexibilität gerecht und berücksichtigt sowohl den Markterfolg als auch die Leistung. Zudem ist die Pflege des Systems mit geringem Aufwand verbunden.

Durch eine „investive" Gewinnbeteiligung kann es zu einer Verknüpfung von Erfolgs- und Kapitalbeteiligung kommen. Hierbei wird die Gewinnbeteiligung nicht bar ausgezahlt, vielmehr verbleibt das Kapital im Unternehmen und kann investiv verwendet werden. Das investierte Kapital erhält später eine Kapitalrendite (Einkommen aus Kapitalvermögen).

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