Der Prämienlohn hingegen kombiniert Zeit- und Mengenlohn. Dem Arbeitnehmer wird ein festes Grundgehalt, ergänzt um eine Prämie, gezahlt. Dabei kann der Arbeitnehmer die Höhe der Prämie beispielsweise durch sein Arbeitsergebnis bestimmen. Der Prämienlohn unterscheidet sich vom Akkordlohn, weil hier nicht nur die Belohnung quantitativer, sondern auch qualitativer Faktoren möglich wird. Es können mehrere Prämienformen unterschieden werden:

  • Mengenprämien: Die Arbeitsmenge des Mitarbeiters ist höher als durchschnittlich gefordert.
  • Güteprämien: Der Beschäftigte überschreitet die durchschnittliche Leistungsqualität.
  • Ersparnisprämien: Die Fehlzeiten, der Materialverbrauch oder andere messbare Faktoren liegen unter dem Durchschnitt oder werden nennenswert reduziert.
  • Terminprämien: Vereinbarte Termine werden durch die Arbeitsleistung des Mitarbeiters eingehalten oder unterschritten.
  • Nutzungsprämien: Die Nutzung von maschinellen Kapazitäten wird verbessert.
  • Sorgfaltsprämien: Durch die Arbeitsleistung werden Vorschriften eingehalten oder Unfallzahlen gesenkt.
 
Praxis-Tipp

Nicht jeder Anreiz führt zum gewünschten Erfolg!

Anreizprämien machen nur Sinn, wenn sie einen bestimmten, von der Gesamtheit der Beschäftigten zu erreichenden Standard deutlich übertreffen, aber durch individuelle Leistung noch von einer ausreichenden Zahl der Mitarbeiter zu erreichen sind. Natürlich lassen sich diese Prämien auch kombinieren oder zeitversetzt ein-führen, wenn eine kontinuierliche Verbesserung der Produkt- und Dienstleistungsqualität angestrebt wird. Soll zum Beispiel der Materialverbrauch bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung des Produktes gesenkt werden, bietet sich die Einführung einer kombinierten Güte- und Ersparnisprämie an.

Das Hauptproblem der Prämienentlohnung ist die nachlassende Anreizwirkung. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass in entsprechenden Fällen eine Rücknahme der Prämien nur sehr schwer durchsetzbar ist.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel Mengenprämie

In einer Abteilung produzieren einige Arbeitnehmer eine größere Produktmenge je Zeiteinheit als ihre Kollegen. Dies honoriert der Arbeitgeber mit einer Mengenprämie. Wenig später wird eine neue Maschine in der Produktion eingesetzt, die allen Mitarbeitern eine höhere Produktion je Zeiteinheit ermöglicht. Die Unternehmensleitung will aber nicht allen Arbeitnehmern eine Mengenprämie zahlen, da sie ja nicht für die höhere Stückzahl verantwortlich sind, sondern die technische Neuerung. Sie kann aber auch die bereits gewährte Mengenprämie nicht zu-rücknehmen, da sich die Arbeitsleistung dieser Arbeitnehmer ja nicht verschlechtert hat. Sie zahlt also in diesen Fällen doppelt: die anteiligen Anschaffungskosten der Maschine und die Mengenprämie.

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