Auf langfristig angelegten Zeitkonten können sich sehr hohe „Kapitalpolster“ ansammeln. Dies bedeutet trotz Insolvenzsicherung ein hohes Risiko für den Arbeitnehmer. Für Mitarbeiter ist dementsprechend die Absicherung von Zeitkonten eine wichtige Frage. Insbesondere bei langfristig ausgelegten Arbeitszeitmodellen, wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto, wird dies relevant.

Um die Akzeptanz von Vergütungsmodellen zu erhöhen, die Geld in Zeit umwandeln, sollten gerade langfristig angelegte Arbeitszeitmodelle wie das Lebensarbeitszeitkonto über die gesetzlichen Vorschriften hinaus extern abgesichert werden. Dabei bieten sich verschiedene Möglichkeiten an.

Fondslösung

Diese externe Absicherung von Arbeitszeitkonten wird von Versicherungsgesellschaften und Banken angeboten. Dafür werden die auf den Konten befindlichen Wertguthaben in Fonds angelegt – das Unternehmen muss demnach einen Liquiditätsabfluss hinnehmen. Der Arbeitgeber richtet bei diesem Modell für den betroffenen Arbeitnehmer ein Depotkonto bei einem der oben genannten Anbieter ein. Der Arbeitgeber wird somit als Depotinhaber geführt. Der Mitarbeiter und die Unternehmung treffen eine Verpfändungsvereinbarung über die eingezahlten Fondsanteile. Die Beteiligten dürfen vor Ablauf des Pfandrechts nur gemeinsam über das Depot verfügen, andernfalls ist eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung notwendig. Mögliche aus dem Fonds erwirtschaftete Erträge bekommt der Arbeitgeber und bestreitet damit die Verwaltung und Depotführung. Im Insolvenzfall zahlt die Kapitalgesellschaft das Wertguthaben an den Arbeitnehmer und führt gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben ab.

Kautionsversicherung

Eine weitere unternehmensexterne Möglichkeit zur Sicherung von Arbeitszeitkonten sind Kautionsversicherungen. Die entsprechenden Zeitguthaben auf den Konten werden bei dieser Variante durch die Bürgschaft einer Versicherungsgesellschaft geschützt. Dafür sind ca. zwanzig Prozent des erwarteten Wertguthabens eines Arbeitszeitkontos zu hinterlegen. Die Versicherung sichert dann in einem Insolvenzfall die Wertguthaben zu hundert Prozent für den Arbeitnehmer ab.

Das Unternehmen realisiert bei dieser Absicherungsform vor allem zwei Vorteile:

  • Es erfolgt nur ein geringer Liquiditätsabfluss für das Unternehmen. Somit können die nicht gebundenen Wertguthaben weiter genutzt werden – es ergibt sich ein größerer Finanzierungsspielraum.
  • Die Bürgschaftssumme wird nicht auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet.

Beim Kautionsversicherungsmodell prüft die Versicherungsgesellschaft in der Regel die Bonität des Unternehmens. Diese Lösung kommt daher nur für ausreichend solvente Organisationen in Frage.

Bankbürgschaften

Das Modell der Bankbürgschaften ist ebenfalls eine externe Variante. Dabei übernimmt eine Bank oder Versicherung eine Bürgschaft zu Gunsten des Beschäftigten. Grundlage der Bürgschaft ist ein Avalkreditrahmenvertrag. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass dem Unternehmen kein Geld zufließt, sondern das Kreditinstitut eine Bürgschaft zu Gunsten eines Dritten übernimmt. Auch bei dieser Variante ist eine Bonitätsprüfung von Seiten des Kreditinstituts oder der Versicherung notwendig. Das Modell kommt daher erneut nur für solvente Unternehmen in Frage. Das Bankbürgschaftsmodell hat aber einen erheblichen Liquiditätsvorteil, da diese Variante nicht mit einem direkten Liquiditätsabfluss einhergeht.

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