Im Gegensatz zu realen Aktienoptionsplänen sind Stock Appreciation Rights nur fiktive Aktienoptionspläne. Der Unterschied besteht darin, dass der Mitarbeiter keine Möglichkeit hat, bei der Ausübung des Optionsrechts tatsächlich Aktien seines Unternehmens zu erwerben und dadurch Aktionär zu werden. Deshalb werden sie auch oft als "Phantom Stocks" bzw. Phantom-Aktien oder "Shadow Stocks" bezeichnet. Es handelt sich demnach eher um eine erfolgsabhängige Tantieme als um eine Beteiligung.

Bei diesem Modell wird lediglich der Gewinn ausgeschüttet, der sich wie beim Stock Option Plan aus der Differenz zwischen dem Basiskurs, also dem Kurs, zu dem der Mitarbeiter virtuell Aktien kaufen kann, und dem aktuellen Kurs am Tag der Ausübung errechnet. Da sie kein Recht auf einen Aktienbezug beinhalten, werden die Optionsrechte auf einem internen Konto für die Mitarbeiter geführt. Ein Depot muss nicht eingerichtet werden. Die Option muss zusammen mit dem Gehalt zu dem Zeitpunkt versteuert werden, zu dem der Mitarbeiter den Gewinn erhält.

Eine gesetzliche Regelung wie beim Stock Option Plan gibt es nicht. Auch die Hauptversammlung muss nicht zustimmen. Trotzdem sollten folgende Punkte unbedingt geregelt werden:

  • Wer sind die Beteiligten/Begünstigten (Zielgruppe)?
  • Wie hoch ist das Volumen des Programms?
  • Wie ist der Basiskurs definiert?
  • An welche Ziele soll die Ausübung geknüpft werden?
  • Wie lange ist die Wartefrist, in der nicht ausgeübt werden kann, wie lange kann ausgeübt werden (Ausübungszeitraum) und wie viele der Optionsrechte können wann ausgeübt werden?
  • Wie lange ist die Laufzeit des Programms insgesamt?
  • Was passiert, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, wenn er in den Ruhestand geht oder bei Todesfall?

Beispiele für mögliche Ziele sind die Messung des Aktienkurses an einem Referenzindex oder die absolute Steigerung des Aktienkurses. Auch Unternehmensziele (z. B. betriebliche Kennzahlen) oder sogar die Erfüllung persönlicher Ziele können als Ausübungshürde angesetzt werden.

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