Natürlich kann man Gehaltsbänder auch ohne ein passendes Jobmodell entwickeln. Dazu werden zu den jeweiligen Entgeltgruppen entsprechende Zuordnungskriterien entwickelt, nach denen die Mitarbeiter den Entgeltgruppen zugeordnet werden. Diese Entgeltgruppen werden nach den Kriterien

  • Funktion, Art der Tätigkeit, Aufgaben, Handlungsspielräume und
  • erforderliche Ausbildung/Qualifikation, Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten

für die jeweilige Arbeitsaufgaben unterschieden. Solche Zuordnungskriterien und Beschreibungen finden sich in der Regel in Tarifverträgen, an die man sich konzeptionell anlehnen kann. Bei der Zuordnung sind jeweils beide Kriterien zusammen erforderlich. Insbesondere gibt es keinen Anspruch auf Vergütung nach einer höheren Entgeltgruppe, wenn nicht die entsprechende Funktion bzw. Aufgabe eingenommen wird. Dies wird durch ein offizielles individualvertragliches Schreiben (Umgruppierungsschreiben, z. B. Beförderungsschreiben) durch die Personalabteilung bestätigt. Dabei sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu wahren.

Die in der nachfolgenden Tabelle so genannten Ankerstellen sind ausgewählte Funktionen, mit denen die Plausibilität des Verfahrens geprüft wird. Man wählt dazu wichtige und von vielen Mitarbeitern besetzte Stellen aus, an denen man die Kriterien und die Zuordnung als Erstes und ausführlich ausprobiert. Um diese herum und im Vergleich mit diesen fällt es dann einfacher, andere Funktionen zuzuordnen.

 
Praxis-Tipp

Kriterien wie die Entgeltgruppe

Als Brücke zur Führungsarbeit, aber auch zum Recruiting, sollten etwaige Stellen-/Jobprofilbeschreibungen dieselben Kriterien wie in dieser Entgeltgruppen-Systematik verwenden und ausführlich darlegen. So entsteht eine Durchgängigkeit der Elemente.

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