Für den Personenkreis der Geringverdiener ist in der Krankenversicherung nicht der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz[1], sondern der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz[2] maßgebend. Der Arbeitgeber ist auch hier verpflichtet, diesen alleine zu tragen.

 
Achtung

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag fällt immer an

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz muss auch dann entrichtet werden, wenn die Krankenkasse des Auszubildenden keinen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhebt.

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