(zu B.2.2.1.4, B.2.2.2.1, C.2.1 und C.3.2)

Eine gesetzlich krankenversicherte Verkäuferin arbeitet

beim Arbeitgeber A seit dem 1.7. gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 450 EUR
in Wertguthaben angelegtes Arbeitsentgelt 200 EUR
beim Arbeitgeber B seit dem 1.11. gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 150 EUR

Maßgebend für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei Beschäftigung A ist der ausgezahlte Betrag von 250 EUR. Die Verkäuferin ist geringfügig entlohnt beschäftigt, weil das Arbeitsentgelt aus beiden Beschäftigungen insgesamt 450 EUR nicht übersteigt. Es besteht Versicherungsfreiheit in der Krankenund Arbeitslosenversicherung sowie keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, von der sich die Arbeitnehmerin befreien lassen kann. Die Arbeitgeber haben Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und gemeinsam mit der Arbeitnehmerin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.

Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6-1-0-0

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge