Zwischen[1] ................................. (im Folgenden "Arbeitgeber")

und

Frau/Herrn[2]..................... (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Beginn des Anstellungsverhältnisses/Probezeit/Tätigkeit/Ort/Vorbehalte[3]

1. Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom .......... als .................... (Tätigkeit) in .......... (Ort)[4] auf unbestimmte Zeit eingestellt.

2. Die ersten ...... Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.[5]

3. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere[6] ………………………. Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten und zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung.[7]

4. Der Arbeitgeber behält sich im Rahmen des Direktionsrechts vor[8], dem Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs oder Unternehmens eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb, an einem anderen Ort oder vorübergehend auch in einem anderen mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen.[9] Die Interessen des Arbeitnehmers sind im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen.

§ 2 Arbeitszeit[10]

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt in den Monaten ................................... jeweils ................................... Wochenstunden ausschließlich der Pausen. Die Arbeitszeit verteilt sich auf ................................... Tage zu je ................................... Stunden, und zwar jeweils am ..................................., am ................................... und am .................................... Die Pausenzeiten werden wie folgt bestimmt: .............................. [Beginn und Ende nach Uhrzeiten; ggf. unterschiedlich nach einzelnen Wochentagen].
  2. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt in den Monaten ................................... jeweils ................................... Wochenstunden ausschließlich der Pausen. Die Arbeitszeit verteilt sich auf ................................... Tage zu je ................................... Stunden, und zwar jeweils am ..................................., am ................................... und am .................................... Die Pausenzeiten werden wie folgt bestimmt: .............................. [Beginn und Ende nach Uhrzeiten; ggf. unterschiedlich nach einzelnen Wochentagen].
  3. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt in den Monaten ................................... jeweils ................................... Wochenstunden ausschließlich der Pausen. Die Arbeitszeit verteilt sich auf ................................... Tage zu je ................................... Stunden, und zwar jeweils am ..................................., am ................................... und am .................................... Die Pausenzeiten werden wie folgt bestimmt: .............................. [Beginn und Ende nach Uhrzeiten; ggf. unterschiedlich nach einzelnen Wochentagen].

Verteilung, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen können von der Firma nach betriebsorganisatorischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitnehmers im Rahmen billigen Ermessens auch abweichend festgelegt werden.

Der Arbeitnehmer zeichnet Beginn, Ende und Dauer seiner täglichen Arbeitszeit auf und stellt die Aufzeichnungen dem Arbeitgeber spätestens am 7. Tag, der auf die Arbeitsleistung folgt, zur Verfügung.[11]

§ 3 Vergütung[12]

Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von ................................... EUR / eine monatliche Vergütung von ................................... EUR[13]. Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das der Firma benannte Konto des Arbeitnehmers.

Alternativ

Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von .... EUR. In diesem Betrag ist ein Betrag von .... EUR als Weihnachtsgeld enthalten.

§ 4 Urlaub[14]

1. Dem Arbeitnehmer steht der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bei einer Beschäftigung an 5 Tagen pro Woche zu. Für diesen gilt das Bundesurlaubsgesetz.[15] Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen von fünf Arbeitstagen in einer 5-Tagewoche (§ 208 SGB IX).[16]

2. Der Arbeitgeber gewährt darüber hinaus übergesetzlich pro Kalenderjahr einen vertraglichen Urlaub von weiteren .... Arbeitstagen bei einer Beschäftigung an 5 Tagen pro Woche.[17] Dieser ist innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen. Er mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres oder bei Vorliegen der gesetzlich...

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