Wichtiger Hinweis

In den Beispielen wird das Verfahren zur Meldung des Befreiungsantrags durch den Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale dargestellt. Arbeitgeber zeigen eingehende Befreiungsanträge lediglich über die Wahl des zutreffenden Schlüssels für die Beitragsgruppe (BGR) zur Rentenversicherung an. Wünscht der Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und liegt dem Arbeitgeber ein entsprechender Antrag vor, ist die BGR RV 5 zu verwenden. Eine darüber hinausgehendes Kennzeichen ist im DEÜV-Meldeverfahren nicht vorgesehen.

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