Insbesondere die Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren ist über eine gut geplante Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mittels standardisierten Verfahrens im Sinne der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter umsetzbar.

Dabei spielt die Partizipation der Mitarbeiter eine besondere Rolle. Sind die Limitationen der Verfahren nicht zu umgehen, ist das Ergebnis der Verbesserungen stark abhängig vom Einbezug der Betroffenen. Darüber lassen sich Lösungen finden und umsetzen, die eine tatsächliche Verbesserung zur Folge haben.

Es kommt zukünftig noch viel mehr darauf an, die spezifischen Bedürfnisse und vereinbarten Arbeitsformen der einzelnen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen als bisher schon üblich.

Betriebsvereinbarungen unterstützen bei der Orientierung und Einhaltung von abgestimmten verbindlichen Reglungen zur Arbeit innerhalb der neuen Arbeitsformen.

Abschließend werden wichtige, über die entsprechenden Verfahrenskombinationen abzubildenden Analysebereiche zusammengefasst:[1]

  • Arbeitsmittel, Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung,
  • Ergonomische Gestaltung der Homeoffice-Arbeitsplätze von zu Hause,
  • Zugang zu sicherheitstechnischer und betriebsärztlicher Betreuung,
  • Kompetenzen in der Nutzung neuer Medien (Videokonferenzen, Filesharing Software, Virtuelle Tafeln, Notebook, Tablets etc.),
  • Verschwimmen von Arbeit und Privatem, entfallende soziale Interaktion mit Kolleginnen und Kollegen oder Führungskräften,
  • Erreichbarkeit (Arbeitszeit),
  • Kommunikation/Kooperation (abgestimmt auf neue Arbeitsformen),
  • Führung auf Distanz.

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auszuweiten, insbesondere auch auf neue Arbeitsformen, wie Homeoffice, mobiles Arbeiten und Workation, bietet die Chance, die Stärken dieser Arbeitsformen zu nutzen und gleichzeitig die Risiken zu reduzieren. Dabei ist auf die Geeignetheit der Verfahren und Instrumente zu achten. Denn die Belastungsbereiche lassen sich zwar zum Großteil übertragen, sind jedoch mit anderen Anforderungen an deren Gestaltung zu verstehen.

[1] DGUV, Taskan: Mobiles Arbeiten und Psychische Belastung.

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