Zu den Fragen nach dem zu untersuchenden Bereich, der geeigneten Methode und dem Instrument sowie der Identifizierung von Gefährdungen kommt schließlich auch noch die Frage zu deren Bewertung hinzu. Hier hat sich im Allgemeinen die Anwendung von Ampelsystemen bewährt, welche die folgenden 3 Kategorien umfassen:

  1. Grün = Risiko klein: Maßnahmen organisatorisch und personenbezogen ausreichend.
  2. Gelb = Risiko mittel: Maßnahmen mit normaler Schutzwirkung notwendig.
  3. Rot = Risiko hoch: Maßnahmen mit erhöhter Schutzwirkung dringend notwendig.

Die Übergänge können, wie in Abb. 1 dargestellt, zwischen einem niedrigen und einem hohen Risiko fließend sein. Wie hoch letztlich das höchste akzeptable Risiko sein darf, müssen Arbeitsschutzexperten und nicht zuletzt der Arbeitgeber selbst beantworten. In diesem Zusammenhang sind die eingesetzten bzw. einzusetzenden Instrumente dahingehend zu prüfen, ob sie bereits eine Hilfestellung zur Festlegung der Grenzwerte zwischen grün und gelb sowie zwischen gelb und rot liefern.

Abb. 1: Risikobereiche[1]

Insbesondere der letzte Grenzwert, das gerade noch tolerable Risiko, ist wesentlich für die Dringlichkeit eines Handlungsbedarfs. Ist diese Schwelle überschritten, sind Maßnahmen zur Risikoreduzierung sofort bzw. zeitnah durchzuführen. Eine von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegebene Grenzwertliste[2] nennt in der Ausgabe 2015 Grenz- und Beurteilungswerte für chemische, biologische sowie physikalische Einwirkungen. So wird z. B. für Lärm der maximal zulässige Expositionswert[3] bei 85 dB definiert, da oberhalb dieses Bereichs Gehörschäden möglich sind. Dieser Wert darf auf keinen Fall überschritten werden, daher sind Maßnahmen zur Reduzierung der Exposition unverzüglich einzuleiten. Hinsichtlich der Belastung Heben und Tragen von Lasten nennt die Grenzwertliste nur Richtwerte. Demnach besteht zum Beispiel ein erhöhtes Risiko für Bandscheibenerkrankungen bei einer regelmäßigen Lastenbewegung (ca. 250 Hebe- und Umsetzvorgänge pro Tag) von 10 kg/je Last bei Frauen und 20 kg/je Last bei Männern.

[1] Gruber/Kittelmann/Barth: Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung, DC Verlag, Bochum 2015.
[2] Pflaumbaum: Grenzwertliste 2015. IFA Report 4/2015, DGUV Berlin.
[3] Exposition = äußere Einwirkung auf Organismus.

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