Da die Gefährdungsbeurteilung mögliche gesundheitsbeeinträchtigende Belastungen der Beschäftigten prüft, bedeutet die subjektive Beurteilung letztlich die Wahrnehmung der Betroffenen selbst zu Belastungen und Beanspruchungen (vgl. Tab. 3). Fühlen sie sich einer Belastung, wie Zeitdruck, ausgesetzt, wäre dies die Feststellung, dass die Belastung vorhanden ist. Haben sie aufgrund dieser Belastung auch gesundheitliche Probleme, wäre dies dann die daraus resultierende Beanspruchung. Zugleich würde es aber auch bedeuten, dass es sich um eine Fehlbelastung handelt, bei der letztlich gemäß Arbeitsschutzgesetz seitens des Arbeitgebers zu handeln wäre.

 
Untersuchungsansätze

Psychische Belastung

(Arbeitsbedingungen)

Psychische Beanspruchung

(Wirkung auf den Beschäftigten)
Akteure Ermittlung und Beurteilung durch die Mitarbeiter Ermittlung und Beurteilung durch die Mitarbeiter
Methoden
  • fragebogengestützte Mitarbeiterbefragungen
  • moderierte Gruppengespräche
  • fragebogengestützte Mitarbeiterbefragung
  • Einzelgespräche
Ermittlungsaspekte z. B. kognitive Belastung, Belastung aus sozialen Beziehungen (Betriebsklima, Personal) z. B. psychosomatische Beschwerden

Tab. 3: Untersuchungsansätze für die subjektive Belastungs- und Beanspruchungsbeurteilung[1]

[1] Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention – LV 28, 2002.

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