Da die Gefährdungsbeurteilung mögliche gesundheitsbeeinträchtigende Belastungen der Beschäftigten prüft, bedeutet die subjektive Beurteilung letztlich die Wahrnehmung der Betroffenen selbst zu Belastungen und Beanspruchungen (vgl. Tab. 3). Fühlen sie sich einer Belastung, wie Zeitdruck, ausgesetzt, wäre dies die Feststellung, dass die Belastung vorhanden ist. Haben sie aufgrund dieser Belastung auch gesundheitliche Probleme, wäre dies dann die daraus resultierende Beanspruchung. Zugleich würde es aber auch bedeuten, dass es sich um eine Fehlbelastung handelt, bei der letztlich gemäß Arbeitsschutzgesetz seitens des Arbeitgebers zu handeln wäre.
Untersuchungsansätze | Psychische Belastung (Arbeitsbedingungen) |
Psychische Beanspruchung (Wirkung auf den Beschäftigten) |
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Akteure | Ermittlung und Beurteilung durch die Mitarbeiter | Ermittlung und Beurteilung durch die Mitarbeiter |
Methoden |
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Ermittlungsaspekte | z. B. kognitive Belastung, Belastung aus sozialen Beziehungen (Betriebsklima, Personal) | z. B. psychosomatische Beschwerden |
Tab. 3: Untersuchungsansätze für die subjektive Belastungs- und Beanspruchungsbeurteilung[1]
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