Sofern der Antragsteller kein späteres Datum genannt hat, beginnt die Versicherung mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Der Antrag braucht nicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, sondern kann auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern gestellt werden.[1] Zu Beweiszwecken ist es aber empfehlenswert, den Antrag direkt bei der BG zu stellen und eine Versandart zu wählen, mit der man den Tag des Zugangs nachweisen kann.

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