Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher unter Umständen nach Ablauf der Wartefrist, also mit grundsätzlichem Zugang zur Beschäftigung, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. Hierunter fallen beispielsweise betriebliche Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Einstiegsqualifizierungen und Probebeschäftigung. Asylbewerber, denen eine "gute Bleibeperspektive" zugeschrieben wird, können eine Förderung z. B. für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III bereits vor Ablauf der Wartefrist in Anspruch nehmen.[1]
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