Flüchtlinge aus der Ukraine haben ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Das Beitrittsrecht besteht allerdings nur bei
- Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen,
- fehlender Hilfebedürftigkeit und
- Antragstellung innerhalb einer 6-monatigen Frist.
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