Rz. 6

Gemäß Abs. 4 hat die Kommission laufend die Auswirkungen des Mindestlohns bezüglich

  • des Schutzes der Arbeitnehmer
  • der Wettbewerbsbedingungen und Beschäftigung in bestimmten Branchen und Regionen
  • der Produktivität

zu evaluieren. Die gewonnenen Erkenntnisse hat die Kommission in einem Bericht zusammen zu fassen und der Bundesregierung gemeinsam mit dem Anpassungsbeschluss zur Verfügung zu stellen.

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